Die Leistungen der Hebamme werden von den gesetzlichen, den freiwillig gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen !
Weiterhin gilt dies auch für Frauen, die der freien Heilfürsorge angehören, wie z.B. Soldatinnen, Polizistinnen etc.
Die betreuende Hebamme verrechnet die Hebammenleistungen direkt mit der Krankenkasse. Sie benötigt nur die Daten der Krankenkasse und Ihre Versicherungsnummer. Der einfachste Weg ist die Krankenkassenkarte.
Privatversicherte sollten vorher bei ihrer Kasse nachfragen, ob die Hebammenleistung mit Ihrem Vertrag abgedeckt sind. Nicht alle privaten Krankenkassen haben diese Leistungen als Grundversorgung im Programm. Bei manchen Krankenkassen kann man diese auch optional wählen oder mit einem Selbstbehalt versehen.
Bei Soldatinnen muss für die jeweilige Leistung ein Rezept mit PK vorliegen, damit mit der zuständigen WBV abgerechnet werden kann. Die Rezepte bekommen Sie ohne Probleme bei Ihrem zuständigen Truppen/Fliegerarzt.
Polizistinnen sind jenachdem ob Sie verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis angestellt sind, entweder über die Heilfürsorge mit Ihrer Personalnummer, Privat oder gesetzlich Kassenversichert. Auch hier sollten Sie dies vorab klären.
Beihilfeberchtigte Beamtinnen gelten als Privatversichert und daher gibt es hier keinerlei Probleme.
Über das Sozialamt versicherte Frauen müssen vor der Behandlung wegen einer Kostenübernahme beim Sozialamt angefragen und die Genehmigung des Sozialamtes bei der Hebamme vorlegen.
Adoptivmütter haben Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme, diese Leistungen werden, wie bei leiblichen Müttern, ebenfalls durch die Krankenkasse übernommen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf folgende Leistungen: