Nach der Geburt Eures kleinen Lieblings
kommen auf die Eltern einige Wege und Erledigungen zu. Diese sind z.B.:
·
Geburtsurkunden,
·
Kindergeld,
·
Elterngeld und
·
vieles mehr...
Hier eine kleine Aufstellung, wo Ihr alles
beantragen müsst und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Sollte in der
Aufstellung etwas fehlen, dann schreibt mir und ich werde die Aufstellung
ergänzen.
Zeitpunkt |
Was |
Benötigte Unterlagen |
Wo |
innerhalb der ersten Woche nach der Geburt |
Anmeldung des Kindes mit der endgültigen
Vergabe des Vor- und Nachnamens |
Geburtsbescheinigung der Klinik |
teilweise das Bürgerbüro oder das Standesamt
des Geburtsortes |
Nach der Geburt, so schnell wie möglich |
Kind anmelden und Lohnsteuerkarte ändern |
· Personalausweis oder Pass · Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch
die des Ehegatten) · Geburtsurkunde des Kindes · evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung |
Zuständiges Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro |
Nach der Geburt, so schnell wie möglich |
Krankenkassen-karte |
Zuerst die Krankenkasse telefonisch
informieren, die schickt dann das Formular zu. Für den Nachweis der Geburt
benötigt man zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde. Für
jedes Kind bekommt man eine eigene Kranken-kassenkarte |
Bei der Krankenkasse, in welcher das
Kind versichert werden soll. |
Spätestens 6-8 Wochen nach der Geburt
des Kindes |
Elternzeit |
Der Antrag muss schriftlich erfolgen und
die Dauer der Elternzeit beinhalten. |
Beim Arbeitgeber |
Innerhalb der ersten 6 Monate nach der
Geburt |
Elterngeld |
· Antrag auf Elterngeld * · Geburtsurkunde oder -bescheinigung des Kindes * · Nachweise zum Einkommen vor der Geburt *(Vordruck
liegt dem Elterngeldantrag bei) · Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug des
Mutterschaftsgeld · Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum
Mutterschaftsgeld · Bestätigung der beabsichtigen Arbeitszeit während
des Elterngeldbezugs · Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit während
des Elterngeldbezuges *Muss unterlagen |
Jeweilige Versorgungsämter, für Leverkusen und Leichlingen Versorgungsamt Köln, Boltensternstraße 10,
50735 Köln Einen Link findest Du unten |
Spätestens bis zum vierten Lebensjahres des Kindes |
Kindergeld |
Antragsformular erhältlich bei der Familienkasse
oder online zum Downloaden siehe Link unten |
Für
Leverkusen und Leichlingen Familienkasse
Bergisch-Gladbach |
Vor sowie auch nach der Geburt möglich (ACHTUNG:
Zustimmung der Mutter notwendig) |
Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind
den Nachnamen des Vaters erhalten soll und die Eltern nicht verheiratet sind |
· Personalausweise · Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider
Elternteile · Nach der Geburt auch die Geburtsurkunde des Kindes · Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. |
Die (freiwillige) Anerkennung seiner Vaterschaft
kann der Mann bei · jedem Jugendamt, · jedem Notar (hier muss er allerdings bezahlen), · jedem Amtsgericht, · beim Standesamt, · im Ausland bei deutschen Auslands-vertretungen beurkunden lassen. |
Wichtige Links für
Euch:
Antrag für Kindergeld
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf
Elterngeld in Leichlingen
http://www.familienkasse-info.de/elterngeld.php?id=21&ort=Leichlingen
Elterngeld
in Leverkusen
http://www.familienkasse-info.de/elterngeld.php?id=21&ort=Leverkusen
Allgemein
Elterngeldstellen
http://www.familienkasse-info.de/elterngeldstellen.php
Tips für Elternund