Zeitpunkt
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Was
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Benötigte Unterlagen
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Wo
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innerhalb der ersten Woche nach der Geburt
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Anmeldung des Kindes mit der endgültigen
Vergabe des Vor- und Nachnamens
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Geburtsbescheinigung der Klinik
Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch
Bei nicht verheirateten Paaren:
Personalausweis
Geburtsurkunde Mutter
wenn schon vorhanden die Vaterschaftsanerkennung,
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teilweise das Bürgerbüro oder das Standesamt
des Geburtsortes
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Nach der Geburt, so schnell wie möglich
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Kind anmelden und Lohnsteuerkarte ändern
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· Personalausweis oder Pass
· Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch
die des Ehegatten)
· Geburtsurkunde des Kindes
· evtl. Urkunde über die
Vaterschaftsanerkennung
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Zuständiges Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro
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Nach der Geburt, so schnell wie möglich
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Krankenkassen-karte
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Zuerst die Krankenkasse telefonisch
informieren, die schickt dann das Formular zu. Für den Nachweis der Geburt
benötigt man zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde.
Für
jedes Kind bekommt man eine eigene Kranken-kassenkarte
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Bei der Krankenkasse, in welcher das
Kind versichert werden soll.
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Spätestens 6-8 Wochen nach der Geburt
des Kindes
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Elternzeit
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Der Antrag muss schriftlich erfolgen und
die Dauer der Elternzeit beinhalten.
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Beim Arbeitgeber
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Innerhalb der ersten 6 Monate nach der
Geburt
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Elterngeld
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· Antrag auf Elterngeld *
· Geburtsurkunde oder -bescheinigung des Kindes *
· Nachweise zum Einkommen vor der Geburt *(Vordruck
liegt dem Elterngeldantrag bei)
· Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug des
Mutterschaftsgeld
· Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum
Mutterschaftsgeld
· Bestätigung der beabsichtigen Arbeitszeit während
des Elterngeldbezugs
· Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit während
des Elterngeldbezuges
*Muss unterlagen
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Jeweilige Versorgungsämter,
für Leverkusen und Leichlingen
Versorgungsamt Köln, Boltensternstraße 10,
50735 Köln
Tel.: (0221) 7783-0, Fax: (0221) 7783-299
Einen Link findest Du unten
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Spätestens bis zum vierten
Lebensjahres des Kindes
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Kindergeld
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Antragsformular erhältlich bei der Familienkasse
oder online zum Downloaden siehe Link unten
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Für
Leverkusen und Leichlingen Familienkasse
Bergisch-Gladbach
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
eMail: Familienkasse- BergischGladbach@arbeitsagentur.de
Kindergeldkasse Tel-Nr: 02202 / 93 33 870
Fax-Nummer: 02202/9333-303
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Vor sowie auch nach der Geburt möglich (ACHTUNG:
Zustimmung der Mutter notwendig)
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Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind
den Nachnamen des Vaters erhalten soll und die Eltern nicht verheiratet sind
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· Personalausweise
· Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider
Elternteile
·
Nach der Geburt auch
die Geburtsurkunde des Kindes
·
Erforderlich für die
Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss
ebenfalls beurkundet werden.
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Die (freiwillige) Anerkennung seiner Vaterschaft
kann der Mann bei
· jedem Jugendamt,
· jedem Notar (hier muss er allerdings bezahlen),
· jedem Amtsgericht,
· beim Standesamt,
· im Ausland bei deutschen Auslands-vertretungen
beurkunden lassen.
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